Wer gewinnt bei der Digitalisierung? Rede im Deutschen Bundestag

Hier ist die ganze Rede im Video zu sehen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

20 000-mal pro Arbeitstag, insgesamt 5 Millionen Mal im Jahr beantragen Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, ein Führungszeugnis. Wenn wir nach den Beratungen am Ende diesen Gesetzentwurf verabschieden, dann werden Sie dieses Führungszeugnis digital beantragen und erhalten können. Und das ist etwas Gutes.

Wie wird das dann für Sie ablaufen? Sie werden sich über ihre Bund-ID in das Konto einloggen und können da das Führungszeugnis beantragen. Sie erhalten eine PDF-Datei, und können die PDF sofort weiterleiten, zum Beispiel an den Verein, in dem Sie sich ehrenamtlich engagieren. Auf dem Dokument befindet sich ein QR-Code, und mithilfe dessen kann die Echtheit des Dokuments überprüft werden. So einfach kann das gehen, ein digitales Führungszeugnis zu erlangen; und das werden wir einführen.

Nebenbei leisten wir hier übrigens nicht nur einen Beitrag zur Entbürokratisierung und Erleichterung, sondern auch einen Beitrag zur Entlastung der Kommunen. Wenn das eingeführt ist, dann werden insgesamt bis zu 200 000 Anträge nicht mehr in den Einwohnermeldeämtern der Kommunen gestellt werden, sondern werden dann über das Bundesamt für Justiz abgewickelt werden.

Lassen Sie mich noch auf ein paar Optionen eingehen, die wir in den Verhandlungen prüfen sollten.

Da ist zunächst die Frage: Ist das erweiterte Führungszeugnis einbezogen? Wie können wir eventuell - das ist gerade für Vereine eine wichtige Frage - mit Sammelanträgen umgehen? Auch ich würde sagen: Es kann nicht ausreichen, dass Behörden sich das Führungszeugnis untereinander elektronisch hin und her senden können, sondern ich finde, sie müssen es.

Schließlich rege ich an, Frau Staatssekretärin, dass wir einen interministeriellen Wettbewerb vereinbaren. Der Bundesverkehrsminister hat vor wenigen Monaten die i-Kfz-App für den digitalen Fahrzeugschein eingeführt, und der wurde innerhalb eines Monats 1 Million Mal runtergeladen. Sie haben in dem Gesetzentwurf geschrieben, dass Sie es schaffen, mit dem Bundesamt für Justiz noch bis Ende des Jahres das ganze Verfahren umzusetzen. Deswegen freue ich mich dann sehr darauf, dass das Bundesjustizministerium Ende Januar 2027 bekanntgeben wird, dass die ersten 1 Million Führungszeugnisse digital erteilt wurden.

Lassen Sie mich auf den zweiten Teil des Gesetzentwurfs eingehen, und das sind die sechs Maßnahmen zu Onlineverfahren im gesellschaftsrechtlichen Bereich. Manch einer mag fragen: Warum ist es denn so schwer, das zu digitalisieren und in Onlineverfahren zu überführen? Warum geht das nicht alles viel schneller? Die Kollegin Ataoğlu hat es gesagt: Wir gehen dabei entschlossen und verantwortlich vor; denn wir brauchen die Notare als Hochleistungseinheiten, gerade auch im ländlichen Raum. Wir machen Digitalisierung mit den Notariaten, nicht gegen sie. So wird dieser Gesetzentwurf am Ende zu einem erfolgreichen Gesetz werden. Ich freue mich auf die Beratungen.

Vielen Dank.

 

 



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