Carl-Philipp Sassenrath: „Schnelleres Bauen der Infrastruktur auch für den Hafenstandort Neuss“

Der Deutsche Bundestag hat das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für Neuss, Dormagen, Grevenbroich und Rommerskirchen, Carl-Philipp Sassenrath (CDU), hat die wasserstraßenrechtlichen Regelungen als Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren verhandelt. Das Gesetz soll Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen und Investitionen in Deutschlands Verkehrsinfrastruktur erleichtern.

Auch für den Rhein-Kreis Neuss bringt das Gesetz konkrete Verbesserungen. Die Neuss-Düsseldorfer werden im Gesetz ausdrücklich in Bezug genommen. Denn Häfen, die wie Neuss Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) sind, werden künftig rechtlich bevorzugt und können dadurch schneller umgesetzt werden. Zudem werden weitere Wasserstraßenprojekte in das „überragende öffentliche Interesse“ aufgenommen. Dazu gehört die Abladeoptimierung am Mittelrhein. Sie soll dazu beitragen, dass Schiffe den Rhein künftig auch bei niedrigen Wasserständen zuverlässiger und mit höherer Auslastung befahren können. „Der Rhein-Kreis Neuss lebt von seiner Industrie, seinem Mittelstand und der Logistik. Die Voraussetzung für Wertschöpfung und Arbeitsplätze ist, dass Entscheidungen für die Infrastruktur schneller getroffen werden. Diese Chance haben wir nun ausdrücklich auch mit Blick auf die Notwendigkeiten bei uns vor Ort verbessert“, so Sassenrath. Auch eine weitere Änderung ermöglicht konkrete Verbesserungen für den Hafen in Neuss: Die Förderung von Aus- und Neubauvorhaben im Schienengüterfernverkehr (SGFFG) gilt künftig auch für Hafenbahnen von See- und Binnenhäfen.

Neben den Verbesserungen für Wasserstraßen und Häfen enthält das Infrastruktur-Zukunftsgesetz zahlreiche weitere Beschleunigungsmöglichkeiten. Planungs- und Genehmigungsverfahren werden stärker digitalisiert, Unterlagen künftig früher auf Vollständigkeit geprüft und Vorarbeiten können schneller beginnen. Auch innerhalb des Wasserstraßenrechts werden zahlreiche Hemmnisse beseitigt. Schleusen und Wehre können künftig früher modernisiert oder ersetzt werden und nicht erst, wenn sie sich in kritischem Zustand befinden. Das Kreuzungsrecht für Brücken und andere Querungsbauwerke wird vereinfacht und mehr Wasserstraßenvorhaben werden in das überragende öffentliche Interesse einbezogen.

„Weder der Infrastruktur noch der Umwelt ist mit Verschleppungen geholfen. Dafür dieses Gesetz. Aber auch nach diesem Gesetz haben wir weiter Hausaufgaben: mehr Geld und weniger Bürokratie im Verkehrsbereich. Und bei der Modernisierung unserer Brücken muss gelten: whatever it takes", so der Neusser Bundestagsabgeordnete.

Weiter
Weiter

Pascal-Gymnasium aus Grevenbroich erhält Bundespreis