Denkmäler bewahren heißt Heimat bewahren

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat für 2026 weitere 50 Millionen Euro für den Denkmalschutz bereitgestellt. Mit dem neuen Denkmalschutz-Sonderprogramm XV können bundesweit erneut Maßnahmen zum Erhalt und zur Restaurierung bedeutender Kulturdenkmäler sowie zur Sanierung und Modernisierung historischer Orgeln unterstützt werden. Der Bundestagsabgeordnete Carl-Philipp Sassenrath ruft deshalb Eigentümer geeigneter Denkmäler im Rhein-Kreis Neuss dazu auf, jetzt mögliche Projekte zu prüfen.

„Denkmäler erzählen die Geschichte unserer Städte und Dörfer. Sie schaffen Verbundenheit und geben unserer Heimat ein Gesicht. Diese Gebäude zu erhalten, ist aber häufig eine große finanzielle Herausforderung. Deshalb unterstützt der Bund“, erklärt Sassenrath.

Über das Denkmalschutz-Sonderprogramm können insbesondere Maßnahmen zur Substanzerhaltung und Restaurierung von Kulturdenkmälern gefördert werden. Der Bund kann sich grundsätzlich mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen. Die andere Hälfte wird grundsätzlich durch Antragsteller, Länder, Kommunen oder Dritte getragen. Die Anträge werden fachlich durch das Land geprüft. Über die Förderwürdigkeit und die Höhe der Bundesförderung entscheidet anschließend der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. „Ich möchte dafür sorgen, dass gute Projekte aus unserer Region diese Möglichkeit kennen und nutzen“, so der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für Neuss, Dormagen, Grevenbroich und Rommerskirchen. In der jüngeren Vergangenheit hatte die Zonser Windmühle eine entsprechende Förderzusage des Bundes erhalten.

Der Programmaufruf für das Denkmalschutz-Sonderprogramm XV erfolgt am 14. September. Die konkrete Antragsfrist für Antragsteller legt das jeweilige Land fest. Die Länder müssen die von ihnen geprüften Anträge bereits bis zum 2. Oktober 2026 beim Bund einreichen. Für Projekte aus dem Rhein-Kreis Neuss ist die Bezirksregierung Düsseldorf als Antragsstelle benannt.

 

Infokasten Denkmalschutz-Sonderprogramm XV:

  • Bundesmittel 2026: 50 Mio. Euro

  • Bundesförderung: grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

  • Programmaufruf: 14. September 2026

  • Antragsstelle im Rhein-Kreis Neuss: Bezirksregierung Düsseldorf-

  • Frist der Länder zur Einreichung beim BKM: 2. Oktober 2026

  • Wichtig: Die konkrete Frist für Antragsteller wird durch das Land festgelegt.

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